© ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL a.s.b.l

 

Der Verein ©ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL a.s.b.l. ist Eigentümer der Marken: © ROUDE LÉIWEN und © ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL, sowie der Domain: roudeleiwen.lu und weiteren 34 Domain-Varianten zum Schutz.

Falls Sie eine mögliche Verletzung feststellen, bitten wir Sie, uns unter folgender E-Mail-Adresse zu informieren: [email protected] oder über unser Kontaktformular.

 

ALLE UNSERE MARKEN, DESIGNS UND DOMAINS SIND BEREITS BEI DER PLATTFORM SAFE CREATIVE HTTPS://WWW.SAFECREATIVE.ORG/EN UNTER DER ÖFFENTLICHEN LIZENZ DER EUROPÄISCHEN UNION V. 1.2 REGISTRIERT. WARTEN AUF DIE BESTÄTIGUNG DES REGISTERS BEI HTTPS://WWW.EUIPO.EUROPA.EU/DE

 

Die Maßnahmen, die ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL a.s.b.l. bei einer Beschwerde im Zusammenhang mit dem Datenschutz ergreifen wird, sind wie folgt:

Überprüfung des Inhalts der Benachrichtigung gemäß den oben genannten Daten sowie Feststellung, ob das beanstandete Werk registriert ist.

 

©ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL a.s.b.l. stellt unter anderem einen Dienst zur Verfügung, mit dem Nutzer Rechte an geistigem Eigentum elektronisch registrieren können. Nach der Registrierung laden die Nutzer Dateien hoch oder speichern sie auf den Servern von ©ROUDE LÉIWEN FUSSBALLSCHOUL a.s.b.l., die ihre Rechte enthalten oder beschreiben.

Safe creative
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LICENCE PUBLIQUE DE L'UNION EUROPÉENNE v. 1.2

 

EUPL © Europäische Union 2007, 2016

Die vorliegende öffentliche Lizenz der Europäischen Union („EUPL“) gilt für jedes Werk (wie unten definiert), das unter den Bedingungen dieser Lizenz bereitgestellt wird. Jede Nutzung des Werkes, die über das von dieser Lizenz Erlaubte hinausgeht, ist untersagt (soweit eine solche Nutzung durch das Urheberrecht des Rechtsinhabers am Werk geschützt ist).

Ein Werk gilt als unter den Bedingungen dieser Lizenz bereitgestellt, wenn der Lizenzgeber (wie unten definiert) unmittelbar nach der Urhebererklärung folgenden Hinweis angebracht hat:

Unter EUPL-Lizenz

oder seine Bereitschaft, das Werk unter der EUPL-Lizenz anzubieten, auf andere Weise bekundet hat.

1. Definitionen

Im Sinne dieser Lizenz bedeuten:

„Lizenz“ : diese Lizenz,

„Originalwerk“ : das vom Lizenzgeber unter dieser Lizenz verteilte oder weitergegebene Werk oder Software, jeweils in Quellcode- oder Objektcodeform,

„Ableitete Werke“ : Werke oder Software, die vom Lizenznehmer auf Grundlage des Originalwerks oder vorgenommener Änderungen daran erstellt werden können. Diese Lizenz legt nicht fest, welcher Grad an Modifikation oder Abhängigkeit erforderlich ist, damit ein Werk als abgeleitet gilt; dies regelt das im betreffenden Land (vgl. Artikel 15) geltende Urheberrecht,

„Werk“ : das Originalwerk oder seine ableiteten Werke,

„Quellcode“ : die für Menschen lesbare Form des Werkes, die am besten geeignet ist, um es zu prüfen und zu ändern,

„Objektcode“ : das codierte Werk, normalerweise nach der Kompilierung, das als Programm auf einem Computer ausgeführt werden soll,

„Lizenzgeber“ : die natürliche oder juristische Person, die das Werk unter Lizenz verteilt oder weitergibt,

„Mitwirkender“ : jede natürliche oder juristische Person, die das lizenzierte Werk modifiziert oder sonst wie dazu beiträgt, ein abgeleitetes Werk daraus zu erstellen,

„Lizenznehmer“ oder „Sie“ : jede natürliche oder juristische Person, die das Werk gemäß Lizenz nutzt,

„Verbreitung“ oder „Weitergabe“ : jede Handlung des Verkaufs, der Schenkung, des Darlehens, der Vermietung, Verteilung, Weitergabe, Übertragung oder Bereitstellung – online oder offline – von Kopien des Werkes sowie jede Handlung, die anderen Personen Zugang zu seinen wesentlichen Funktionen ermöglicht.

2. Umfang der durch die Lizenz gewährten Rechte

Der Lizenzgeber räumt Ihnen hiermit für die Dauer des Schutzes seines Urheberrechts am Originalwerk eine weltweit gültige, kostenlose, nicht-exklusive und unterlizenzierbare Lizenz ein, die Ihnen folgende Rechte gewährt:

das Werk in allen Situationen und für alle Zwecke zu nutzen,

das Werk zu vervielfältigen,

das Werk zu verändern und abgeleitete Werke darauf basierend zu erstellen,

das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, einschließlich des Rechts, es der Öffentlichkeit vorzuführen oder zur Verfügung zu stellen sowie öffentliche Aufführungen durchzuführen (falls zutreffend),

das Werk oder Kopien davon zu verbreiten,

das Werk oder Kopien davon zu leihen oder zu vermieten,

Unteraufträge zur Nutzung des Werkes oder seiner Kopien zu erteilen.

Diese Rechte können auf jedem Medium und Format wahrgenommen werden, bekannt oder noch unbekannt, soweit dies das anwendbare Recht erlaubt.

In Ländern, in denen moralische Rechte gelten, verzichtet der Lizenzgeber auf sein Recht, diese moralischen Rechte soweit gesetzlich zulässig, damit die oben genannten Eigentumsrechte wirksam genutzt werden können.

Der Lizenzgeber räumt Ihnen ein kostenloses, nicht exklusives Nutzungsrecht an allen Patenten ein, die er besitzt, soweit dies notwendig ist, um die Ihnen aufgrund der Lizenz gewährten Rechte am Werk ausüben zu können.

3. Bereitstellung des Quellcodes

Der Lizenzgeber stellt das Werk entweder als Quellcode oder als Objektcode zur Verfügung. Wenn das Werk als Objektcode bereitgestellt wird, muss jede Kopie des Werkes, die er verteilt, mit einer maschinenlesbaren Version des Quellcodes versehen sein oder einen Hinweis enthalten, wo der Quellcode leicht und kostenlos zugänglich ist, solange der Lizenzgeber das Werk weiterhin verbreitet oder weitergibt.

4. Einschränkungen des Urheberrechts

Nichts in dieser Lizenz soll den Lizenznehmer von den Vorteilen ausschließen, die sich aus Ausnahmen oder Beschränkungen der exklusiven Rechte des Rechtsinhabers am Werk ergeben, dem Erlöschen dieser Rechte oder anderen Anwendungen solcher Einschränkungen.

5. Pflichten des Lizenznehmers

Die Gewährung der oben genannten Rechte ist an Einschränkungen und Pflichten für den Lizenznehmer gebunden. Diese sind:

Recht auf Namensnennung

Der Lizenznehmer lässt alle Erklärungen bezüglich Urheberrecht, Patent oder Marken sowie alle Lizenz- und Garantieausschlusserklärungen unverändert. Jede Kopie des Werkes, die er verbreitet oder weitergibt, muss eine Kopie dieser Erklärungen und der Lizenz beifügen. Zudem muss er sicherstellen, dass jedes abgeleitete Werk einen gut sichtbaren Hinweis enthält, dass das Werk geändert wurde, sowie das Änderungsdatum angibt.

Copyleft-Klausel

Wenn der Lizenznehmer Kopien von Original- oder abgeleiteten Werken verbreitet oder weitergibt, erfolgt dies unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer späteren Version derselben, sofern das Originalwerk nicht explizit nur unter dieser Lizenzversion bereitgestellt wurde, z. B. mit dem Hinweis „EUPL v. 1.2 nur“. Der Lizenznehmer (der nun selbst zum Lizenzgeber wird) darf keine zusätzlichen Bedingungen stellen, die die Lizenzbedingungen beschränken oder verändern.

Kompatibilitätsklausel

Wenn der Lizenznehmer abgeleitete Werke oder deren Kopien verbreitet oder weitergibt, die sowohl auf diesem Werk als auch auf einem anderem Werk basieren, das unter einer kompatiblen Lizenz steht, kann die Verteilung unter den Bedingungen dieser kompatiblen Lizenz erfolgen. Eine „kompatible Lizenz“ ist eine der Lizenzen, die im Anhang dieser Lizenz aufgeführt sind. Sollten die Pflichten aus der kompatiblen Lizenz mit den Pflichten aus dieser Lizenz kollidieren, haben diejenigen aus der kompatiblen Lizenz Vorrang.

Bereitstellung des Quellcodes

Beim Verteilen oder Weitergeben von Kopien des Werkes stellt der Lizenznehmer eine maschinenlesbare Version des Quellcodes bereit oder gibt den Ort an, an dem der Quellcode während der gesamten Zeit der Verteilung oder Weitergabe kostenlos und leicht zugänglich bleibt.

Schutz von Rechten

Diese Lizenz erlaubt nicht, die Firmennamen, Warenzeichen, Dienstmarken oder Namen des Lizenzgebers zu verwenden, außer soweit es unter Berücksichtigung üblicher Praktiken und vernünftiger Nutzung erforderlich ist, um die Herkunft des Werkes zu beschreiben und die Urhebererklärung zu reproduzieren.

6. Kette der Autorenschaft

Der ursprüngliche Lizenzgeber garantiert, dass die durch diese Lizenz eingeräumten Urheberrechte am Originalwerk ihm gehören oder dass er sie unter Lizenz erhalten hat und dass er das Recht und die Befugnis hat, die Lizenz einzuräumen.

Jeder Mitwirkende garantiert, dass die durch ihn vorgenommenen Änderungen am Werk ihm gehören oder dass er sie unter Lizenz erhalten hat und dass er das Recht und die Befugnis hat, die Lizenz einzuräumen.

Jedes Mal, wenn Sie die Lizenz akzeptieren, gewähren Ihnen der ursprüngliche Lizenzgeber und die nachfolgenden Mitwirkenden eine Lizenz für ihre Beiträge zum Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz.

7. Ausschluss jeglicher Garantie

Das Werk ist ein laufendes Projekt, das kontinuierlich durch viele Mitwirkende verbessert wird. Es handelt sich um ein unvollendetes Werk und kann daher Fehler oder Bugs enthalten, die typisch für diesen Entwicklungsstand sind.

Daher wird das Werk „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche Garantie, sei es in Bezug auf seine Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Fehlerfreiheit oder Genauigkeit oder Nichtverletzung von Immaterialgüterrechten außer dem Urheberrecht, wie in Artikel 6 dieser Lizenz vorgesehen.

Dieser Garantieausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil der Lizenz und eine Voraussetzung für die Einräumung von Rechten am Werk.

8. Haftungsausschluss

Außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder direktem Personen- oder Sachschaden haftet der Lizenzgeber in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, ob direkt oder indirekt, materiell oder immateriell, die aus der Lizenz oder der Nutzung des Werkes entstehen, einschließlich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Schäden durch Rufschädigung, Arbeitsausfälle, Hardwarefehler, Datenverluste oder wirtschaftliche Schäden, auch wenn der Lizenzgeber über mögliche Folgen informiert wurde. Allerdings haftet der Lizenzgeber gemäß gesetzlichen und regulatorischen Produkthaftungsbestimmungen, sofern diese auf das Werk anwendbar sind.

9. Zusatzvereinbarungen

Wenn Sie das Werk weitergeben, können Sie zusätzliche Vereinbarungen abschließen, die mit dieser Lizenz vereinbar sind. Sie können jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf eigene Verantwortung handeln, nicht im Namen des ursprünglichen Lizenzgebers oder eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, alle Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und freizustellen, falls sie aufgrund Ihrer Zusagen in irgendeiner Form haftbar gemacht werden.

10. Annahme der Lizenz

Sie können Ihre Zustimmung zu dieser Lizenz dadurch erklären, dass Sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klicken, die am Ende eines Fensters erscheint, in dem der Text dieser Lizenz angezeigt wird, oder durch eine vergleichbare Willenserklärung, wie es das anwendbare Recht vorschreibt. Das Anklicken dieser Schaltfläche bedeutet Ihre klare und unwiderrufliche Zustimmung zu dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen.

Ebenso gilt Ihre unwiderrufliche Zustimmung als erteilt, sobald Sie eines der Ihnen in Artikel 2 genannten Rechte ausüben, wie z. B. die Nutzung des Werkes, die Erstellung eines abgeleiteten Werkes oder die Verteilung oder Weitergabe des Werkes oder seiner Kopien.

11. Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit

Bei elektronischer Verteilung oder Weitergabe des Werkes (z. B. durch Remote-Download) muss der Verteilungskanal oder das Medium mindestens die vom anwendbaren Recht geforderten Informationen über den Lizenzgeber, die Lizenz und die Art und Weise bereitstellen, wie der Lizenznehmer darauf zugreifen, sie abschließen, speichern und reproduzieren kann.

12. Ende der Lizenz

Die Lizenz und die darin gewährten Rechte enden automatisch, sobald der Lizenznehmer gegen eine der Lizenzbedingungen verstößt.

Ein solches Ereignis beendet jedoch nicht die Lizenzen derjenigen Personen, die das Werk vom Lizenznehmer erhalten haben, sofern diese die Lizenz vollständig einhalten.

13. Sonstiges

Vorbehaltlich von Artikel 9 stellt die Lizenz die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Werk dar.

Sollte eine Klausel der Lizenz nach anwendbarem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Lizenz insgesamt. Eine solche Klausel wird so interpretiert oder angepasst, dass sie gültig und durchsetzbar wird.

Die Europäische Kommission kann weitere sprachliche Versionen oder neue Versionen dieser Lizenz oder aktualisierte Versionen ihres Anhangs veröffentlichen, soweit dies notwendig und angemessen ist, ohne den Umfang der durch die Lizenz gewährten Rechte einzuschränken. Neue Lizenzversionen werden mit einer eindeutigen Versionsnummer veröffentlicht.

Alle sprachlichen Versionen dieser Lizenz, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden, sind gleichwertig. Die Parteien können sich für die sprachliche Version entscheiden, die ihnen am besten zusagt.

14. Zuständige Gerichte

Ohne Berührung besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt:

Für Streitigkeiten zwischen Institutionen, Organen oder Agenturen der Europäischen Union als Lizenzgeber und einem Lizenznehmer ist die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union gemäß Artikel 272 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zuständig.

Für Streitigkeiten zwischen anderen Parteien ist die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Lizenzgebers maßgebend.

15. Anwendbares Recht

Ohne Berührung besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt:

Diese Lizenz unterliegt dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem der Lizenzgeber seinen Wohnsitz oder Hauptsitz hat.

Ist der Lizenzgeber weder in einem Mitgliedstaat ansässig noch dort ansässig, unterliegt die Lizenz belgischem Recht.

Anhang

Für den Zweck von Artikel 5 der EUPL sind folgende Lizenzen als kompatibel anzusehen:

GNU General Public License (GPL) v. 2, v. 3

GNU Affero General Public License (AGPL) v. 3

Open Software License (OSL) v. 2.1, v. 3.0

Eclipse Public License (EPL) v. 1.0

CeCILL v. 2.0, v. 2.1

Mozilla Public License (MPL) v. 2

GNU Lesser General Public License (LGPL) v. 2.1, v. 3

Creative Commons Attribution-ShareAlike v. 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) für Werke außerhalb der Software

EUPL v. 1.1, v. 1.2

Québec Open Licence — Réciprocité (LiLiQ-R) oder Réciprocité forte (LiLiQ-R+)

Die Europäische Kommission kann diesen Anhang aktualisieren, um neuere Versionen der oben genannten Lizenzen aufzunehmen, ohne eine neue Version der EUPL zu veröffentlichen, sofern diese neuen Versionen die in Artikel 2 genannten Rechte gewähren und die exklusive Nutzung des Quellcodes verhindern.

Jede andere Änderung oder Ergänzung des Anhangs erfordert die Veröffentlichung einer neuen Version der EUPL.